fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Betreuter Fahrdienst für Senioren, Kranke und Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner

Herr
Luis Flux

Tel: 08161 96 71-25
Kontaktieren Sie mich

Rotkreuzstraße 13-15
85354 Freising

Foto: D. Möller / DRK e.V.

 

Der Fahrdienst des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Freising macht Mobil- und Aktivsein ohne wenn und aber möglich. Wir bringen Sie sicher ans Ziel und zurück.

 

Mobilität für alle – mit Hilfe gehfähig, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend auf der Fahrtrage

Der Fahrdienst des BRK Kreisverbands Freising trägt im Landkreis maßgeblich zur Mobilität von älteren Menschen, Kranken und Menschen mit Behinderungen bei. Wir sind mit unserem geschulten Personal und unseren Spezialfahrzeugen (Behindertentransportwagen – BTW) spezialisiert für Transporte im Rollstuhl oder auf der Fahrtrage. Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir die beste und sicherste Transportmöglichkeit für Sie oder Ihre Angehörigen.

+++ ! Wichtig -bitte beachten! +++

Benötigt der Fahrgast eine Begleitung durch einen Sanitäter, EKG-Überwachung, Sauerstoff oder Infusionen während des Transports, dann wenden Sie sich bitte an den qualifizierten Krankentransport unter der Telefonnummer: 08122/19222

Die wichtigsten Fragen und Antworten FAQs

Werden mir Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet, wenn ich zum Arzt muss?

Nein, die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden leider nicht grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Es gibt jedoch Ausnahmen. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten für Sie:

  • Sie erhalten eine Serienbehandlungen, zum Beispiel zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie oder zur ambulanten Dialysebehandlung.
     
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) vorliegt.
     
  • Sie sind Pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 

Bitte erkundigen Sie sich trotzdem auch in den o.g. Ausnahmefällen ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt

Gut zu wissen:
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, aber trotzdem schwer in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Bitte lassen Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung vor der Fahrt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse prüfen.

Werden mir Fahrtkosten erstattet, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Ja, die Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Sie.

Fallen für mich auch Kosten an?

Ja, denn auch für Fahrtkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt zu zahlen. Diese beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.

Sie sind von der Zuzahlung befreit? Dann entstehen Ihnen diese Kosten nicht sofern Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung vorlegen.

Bitte beachten Sie: Das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Freising darf Krankentransporte grundsätzlich nur mit dem Behindertentransportwagen (BTW) durchführen. Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist es zwingend erforderlich, dass „BTW“ als Transportmittel auf der Verordnung angegeben ist.