Werden mir Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet, wenn ich zum Arzt muss?
Nein, die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden leider nicht grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
Es gibt jedoch Ausnahmen. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten für Sie:
Bitte erkundigen Sie sich trotzdem auch in den o.g. Ausnahmefällen ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, aber trotzdem schwer in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Bitte lassen Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung vor der Fahrt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse prüfen.
Werden mir Fahrtkosten erstattet, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Ja, die Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Sie.
Fallen für mich auch Kosten an?
Ja, denn auch für Fahrtkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt zu zahlen. Diese beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.
Sie sind von der Zuzahlung befreit? Dann entstehen Ihnen diese Kosten nicht sofern Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung vorlegen.
Bitte beachten Sie: Das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Freising darf Krankentransporte grundsätzlich nur mit dem Behindertentransportwagen (BTW) durchführen. Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist es zwingend erforderlich, dass „BTW“ als Transportmittel auf der Verordnung angegeben ist.