Foto: D. Möller / DRK e.V.

Fahrdienst

Für wen ist unser Fahrdienst?

Unser Fahrdienst richtet sich an alle, die im Alltag Unterstützung bei der Mobilität benötigen – dauerhaft oder vorübergehend:

  • Senioren & pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • Personen mit vorübergehender Einschränkung
  • Angehörige, die Unterstützung brauchen

Hinweis:
Benötigt der Fahrgast eine Begleitung durch einen Sanitäter, medizinische Überwachung, Sauerstoff oder Infusionen während des Transports, dann wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Krankentransport unter der Telefonnummer: 08122/19222

Wohin fahren wir Sie?

Wir helfen Ihnen, aktiv am Leben teilzunehmen:

  • Arzt- und Krankenhausfahrten
  • Arbeit, Schule & Ausbildung
  • Therapie & Reha
  • Einkaufen & Erledigungen
  • Freizeit & Veranstaltungen
  • Besuche bei Familie & Freunden

Was zeichnet uns aus?

  • moderne Spezialfahrzeuge (inkl. Rollstuhltransport)
  • kein Umsetzen notwendig
  • geschultes, einfühlsames Personal
  • auch liegend oder mit Tragestuhl möglich

Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für unseren Fahrdienst werden in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – entscheidend ist immer die medizinische Notwendigkeit der Fahrt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung ("Verordnung einer Krankenbeförderung" oder auch “Transportschein”).

Auch bei Kostenübernahme ist allerdings eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt.

Wenn keine medizinische Notwendigkeit im Sinne des § 60 SGB V vorliegt, werden die Fahrten privat berechnet (z. B. für Freizeit, Einkäufe, Besuche). Holen Sie sich gerne Ihr individuelles Angebot bei uns ein!

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um:

  • Verordnung der Fahrt
  • Genehmigung durch die Krankenkasse
  • Auswahl des richtigen Transportmittels

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und unkompliziert.

Fahrdienst

Fahrdienstzentrale

08161 9671-25

Die wichtigsten Fragen und Antworten FAQs

Werden mir Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet, wenn ich zum Arzt muss?

Nein, die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden leider nicht grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Es gibt jedoch Ausnahmen. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten für Sie:

  • Sie erhalten eine Serienbehandlungen, zum Beispiel zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie oder zur ambulanten Dialysebehandlung.
     
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) vorliegt.
     
  • Sie sind pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 

Bitte erkundigen Sie sich trotzdem auch in den o.g. Ausnahmefällen, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt

Gut zu wissen:
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, aber trotzdem schwer in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Bitte lassen Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung vor der Fahrt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse prüfen.

Werden mir Fahrtkosten erstattet, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Ja, die Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Sie.

Fallen für mich auch Kosten an?

Ja, denn auch für Fahrtkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt zu zahlen. Diese beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.

Sie sind von der Zuzahlung befreit? Dann entstehen Ihnen diese Kosten nicht sofern Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung vorlegen.

Bitte beachten Sie: Das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Freising darf Krankentransporte grundsätzlich nur mit dem Behindertentransportwagen (BTW) durchführen. Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist es zwingend erforderlich, dass „BTW“ als Transportmittel auf der Verordnung angegeben ist.