Foto: A. Zelck / DRKSDer Kreisgeschäftsführer führt die Geschäfte des Kreisverbandes im Rahmen der durch den Vorstand bestimmten strategischen Ausrichtung selbstständig und eigenverantwortlich. Er leitet die Kreisgeschäftsstelle, ist Dienstvorgesetzter des beim Kreisverband tätigen Personals und Dienststellenleiter im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes.
Zusammen mit dem Vorsitzenden übernimmt der Kreisgeschäftsführer die gesetzliche Vertretung des Bayerischen Roten Kreuzes im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich nach § 30 BGB.
Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der Kreisgeschäftsführer zudem bevollmächtigt, im Namen des BRK allein zu handeln (§ 4 Abs. 3 BRK-Satzung).